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   LAG Köln, 16.07.1986 - 7 Sa 377/86   

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LAG Köln, 16.07.1986 - 7 Sa 377/86 (https://dejure.org/1986,4325)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.07.1986 - 7 Sa 377/86 (https://dejure.org/1986,4325)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1986 - 7 Sa 377/86 (https://dejure.org/1986,4325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag; Befristung; Kündigungsschutzklage; Klagefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 52
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Köln, 16.07.1986 - 7 Sa 377/86
    Das ergibt sich auch aus der grundlegenden Entscheidung des Großen Senats des BAG, DB 1961, 409.
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus LAG Köln, 16.07.1986 - 7 Sa 377/86
    Die gegenteilige Auffassung des 7. Senats des BAG (DB 1980, 1498) scheint dem [erkennenden] Gericht auf einem Mißverständnis zu beruhen.
  • ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14

    Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des

    dazu anschaulich etwa BAG 17.3.1988 - 2 AZR 576/87 - NZA 1989, 261, 263 [II.6 d, bb.], wonach "subjektive Elemente eines Sachverhalts" möglichst nicht "zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden" sollten.S. dazu anschaulich etwa BAG 17.3.1988 - 2 AZR 576/87 - NZA 1989, 261, 263 [II.6 d, bb.], wonach "subjektive Elemente eines Sachverhalts" möglichst nicht "zu entscheidungserheblichen Kriterien erhoben werden" sollten., greifen befasste Gerichte für Arbeitssachen spätestens 89 S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

    89 ) S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt

    zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche ,abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche ,abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

    99) S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche ,abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

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